Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Xplora

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Xplora und enthalten wichtige Informationen für Sie.

Ihr Vertragspartner ist die Xplora Technologies Deutschland GmbH, Isestraße 20 - 20144 Hamburg (nachfolgend „wir“). Weitere Informationen über Ihren Vertragspartner finden Sie am Ende dieses Textes.

Unsere Angebote wenden sich ausschließlich an Verbraucher. D.h. der Einsatz von Xplora ist weder für eine gewerbliche noch selbständige berufliche Tätigkeit vorgesehen.

 

1 Grundlagen der Nutzung von Xplora

1.1 Mit Xplora stellen wir Ihnen eine Kombination aus Telekommunikationsdienstleistungen und einem von uns bereitgestellten Endgerät und die dazugehörigen Plattformlösungen sowie Apps für deren Einrichtung, Konfiguration und Aktivierung bereit. Die Telekommunikationsdienstleistungen enthalten unter anderem Sprachanrufe, eingehende SMS, mobiles Internet, Ortung und Notrufdienste. Wir teilen Ihnen - außer im Falle des Imports einer Mobilfunk-Rufnummer - eine Rufnummer zu.

1.2 Das Eigentum am Xplora Endgerät verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Bis zur vollständigen Bezahlung bitten wir Sie, damit sorgfältig umzugehen, d.h. den Verlust oder die Beschädigung zu vermeiden.

1.3 Wir sind zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.

1.4 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs, der Preise und der Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibungen Ihres Xplora Dienstes. Daneben gelten die Regeln des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie etwaige weitere gesetzliche Grundlagen.

1.5 Nach den deutschen Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher vom Verkäufer kostenlos Ersatz, eine Preisminderung oder eine Rückerstattung des Kaufpreises für Waren verlangen, die Mängel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Diese Rechte gelten für zwei Jahre ab Übergabe der Waren. Nach Ablauf der Bedenkzeit haben die Kunden nur dann Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Kaufpreises, wenn ein Austausch der Ware nicht möglich ist.

 

2 Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt auf der Basis des von Ihnen abgegebenen Angebots (z.B. über unser Internetangebot) durch unsere Annahme. Eine von uns verschickte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Wir können die Annahme auch durch Bereitstellung der beauftragten Leistung, d.h. die Bereitstellung des Xplora Endgeräts und ggf. Freischaltung der dazugehörigen SIM-Karte annehmen.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Wir sehen auf der Grundlage dieser AGB keine gesonderte Speicherung des Vertragstextes vor. Der Inhalt des zwischen uns bestehenden Vertrages ergibt sich aus den Details der Bestellung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3 Widerrufsrecht

Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Den Inhalt entnehmen Sie bitte der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Sie hier abrufen können: https://shop.myxplora.de/pages/widerrufsbelehrung

 

4 Nutzung durch Ihr Kind

4.1 Xplora ist zur Verwendung durch Ihr Kind/Ihre Kinder vorgesehen. Wir bieten mittels GPS, aktivem WLAN und GSM-Triangulation eine – im Rahmen der technischen Möglichkeiten - präzise Standortbestimmung, damit Sie jederzeit für Ihr Kind da sein können. Die App auf Ihrem Smartphone benachrichtigt Sie, wenn Ihr Kind festgelegte Bereiche betritt oder verlässt, wie etwa das Schulgelände oder Zuhause. Diese Verwendung setzt allerdings voraus, dass Sie Ihr Kind über die Funktionen von Xplora hinreichend informieren und – sofern Ihr Kind hierfür die notwendige Einsicht hat – auch um eine Einwilligung bitten. Bitte beachten Sie, dass die Präzision der Standortbestimmung von vielen Faktoren abhängt, die wir nicht beeinflussen können. Xplora bietet Ihnen also keine vollständige Sicherheit.

4.2 Sofern Sie nicht oder nicht alleine erziehungsberechtigt sind, müssen Sie die Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigten einholen.

 

5 Ihre Aufgaben und Verpflichtungen

5.1 Achten Sie darauf, dass das Xplora Endgerät und die SIM-Karte sicher aufbewahrt werden. Bewahren Sie die SIM-Karte, Ihre PIN und PUK an einem sicheren Ort auf, auch wenn Sie sie nicht benutzen. Im Falle von Verlust oder Diebstahl einer von uns ausgegebenen SIM-Karte sind Sie verpflichtet, uns umgehend zu informieren. Sie haften ebenfalls für alle Kosten, die durch die unberechtigte Nutzung der SIM-Karte durch Sie oder durch Dritte entstehen, sofern Sie von der Nutzung Kenntnis haben.

5.2 Um den Xplora Service nutzen zu können, müssen Sie die Xplora App installieren und sich dort registrieren. Achten Sie ferner darauf, dass die Batterie des Xplora Endgeräts geladen ist.

Bitte beachten Sie, dass die Ortungsdienste davon abhängen, dass das Xplora Endgerät empfangsbereit ist. Dies kann nicht an allen Orten gegeben sein und hängt z.B. von der technischen Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes ab, die eingeschränkt sein kann.

5.3 Die von Ihnen angegebenen nutzungs- und vertragsrelevanten Informationen müssen der Wahrheit entsprechen und während der Vertragsdauer bei Veränderung aktualisiert werden. Nutzen Sie hierfür bitte unser Portal unter myxplora.de. Insbesondere dürfen Sie keine Pseudonyme oder andere Mittel zur Verschleierung Ihrer Identität verwenden. Alle angegebenen E-Mail-Konten müssen Ihnen gehören, es dürfen keine E-Mail-Konten dritter Personen verwendet werden. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr E-Mail Postfach empfangsbereit ist und regelmäßig von Ihnen auf neue Nachrichten überprüft wird. Fehler im Mailempfang oder -versand Ihres E-Mailkontos sowie fehlerhafte Sortierung durch den Spam-Filter liegen in Ihrer Verantwortung.

5.4 Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit Ihres Passworts und haften für den Missbrauch Ihres Benutzerkontos, sofern Sie diesen zu vertreten haben. Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Benutzername oder Benutzerkonto unautorisiert verwendet wird, sollten Sie umgehend Ihr Passwort ändern und/oder Kontakt mit uns aufnehmen.

 

6 Verbot der missbräuchlichen Nutzung

6.1 Sie dürfen unsere Services nicht missbräuchlich nutzen. So ist es Ihnen insbesondere nicht gestattet,

6.2 die Xplora SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen einzusetzen, z.B. für Sprachverbindungen oder Datenübertragungen zwischen Dritten, betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter);

6.3 Verbindungen herzustellen, die dem Zweck dienen, dass der Sie oder ein Dritter aufgrund der Verbindung Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten sollen (z.B. für Anrufe zu Chatrooms oder Werbehotlines);

6.4 gesetzlich verbotene, unaufgeforderte Informationen oder sonstigen Leistungen (wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS) zu senden oder zu empfangen oder nicht gesetzeskonforme Einwahlprogramme zu verwenden. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.

6.5 Ein Verstoß stellt einen wichtigen Grund dar, der uns zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Sie sind zum Ersatz des entstandenen materiellen und/oder immateriellen Schadens verpflichtet.

 

7 Preise, Zahlungsbedingungen

7.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden nicht berechnet.

7.2 Die Grundgebühr für die Nutzung der Xplora Services und die Raten für einen etwaigen Kauf eines Xplora Endgeräts sind monatlich im Voraus zu zahlen. Wir behalten uns vor, die erste Zahlung mit der Bestellbestätigung einzuziehen.

7.3 Wenn Sie mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens hundert Euro in Verzug sind, können wir unsere Leistung nach Maßgabe des § 61.4 TKG einstellen. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, weiterhin die monatlichen Gebühren zu zahlen. Dies schließt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges nicht aus.

7.4 Wir bieten eine Reihe an Zahlungsmöglichkeiten an. Sie können wählen zwischen: Kreditkarte, EC-Karte, Paypal oder Lastschrift.

 

8 Haftung 

8.1 Wir haften für Vermögensschäden als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten. D.h., dass - außer in Fällen des Vorsatzes - unsere Haftung als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer auf höchstens 12500 (zwölftausendfünfhundert) EUR je Endnutzer begrenzt ist.

8.2 Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches den Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens zehn Millionen EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen

1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.

8.3 Sofern die Haftung nicht nach § 44a TKG beschränkt ist, haften wir

- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden sowie

- bei leichter Fahrlässigkeit im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit jeweils unbeschränkt.

8.4 Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit unserer Leistung in Verzug geraten, wenn unsere Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine wesentliche Pflicht verletzt haben, ist unsere Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen durften.

8.5 Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern Sie Ihre Daten hinreichend häufig und in geeigneter Weise gesichert haben.

8.6 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8.7 Für ein von uns geliefertes Xplora Endgerät oder eine andere von uns gelieferte Ware gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

 

9 Vertragslaufzeit/Kündigung 

9.1 Das Vertragsverhältnis ist, soweit wir mit Ihnen keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart haben, mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Sofern eine Mindestlaufzeit gilt, ist eine Kündigung erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.

9.2 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen / Optionen sind für beide Vertragspartner in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder vom Kunden unter https://support.xplora.com/hc/de/requests/new jederzeit zum Ende eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung / Option lässt den zugrundeliegenden Vertrag unberührt. Mit der Kündigung des Grundvertrags enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen / Optionen.

9.3 Eine Kündigung muss in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

9.4 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

9.5 Wird ein Vertragsverhältnis mit einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die wir nicht zu vertreten haben, sind Sie verpflichtet, uns einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75% der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Gebühren zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.

 

10 Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz

10.1 Informationen über die von uns zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden, sowie Informationen über die möglichen Auswirkungen finden Sie im Internet unter https://myxplora.de/pages/allgemeine-geschaftsbedingungen.

10.2 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen wir auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren können, befindet sich im Internet unter https://myxplora.de/pages/allgemeine-geschaftsbedingungen#:~:text=c.%20Verfu%CC%88gbarkeit%20und%20Einschra%CC%88nkungen%20der%20Leistungen%C2%A0

10.3 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind in der in der Leistungsbeschreibung im Internet unter https://shop.myxplora.de/pages/impressum einsehbar.

10.4 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist hier einsehbar.

10.5 Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Rufnummernmitnahme. Um zu verhindern, dass unsere vertragliche Leistung im Falle einer Rufnummernmitnahme nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, muss Ihr Wechselwunsch mindestens 8 Tage vor dem Vertragsende bei uns (bei Rufnummernmitnahme im Rahmen eines Anbieterwechsels) bzw. 8 Tage vor dem gewünschten Wechseltermin (bei der jederzeitigen Rufnummernmitnahme ohne Anbieterwechsel) bei uns eingehen. Sie müssen uns den gewünschten Wechseltermin sowie den Namen des neuen Anbieters und den vollständigen Portierungsauftrag zukommen lassen.

10.6 Im Falle einer ständigen oder wiederkehrenden Abweichung der Geschwindigkeit oder anderer Parameter der Service-Qualität

zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung steht dem Kunden, der Verbraucher ist, als Rechtsbehelf der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei uns zu beschweren, bleibt davon unberührt.

10.7 Sie können verlangen,

§§ in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder ihren Eintrag wieder löschen zu lassen;

§§ dass die Nutzung Ihres Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist;

§§ dass die Identifizierung Ihres Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

 

11 Außergerichtliche Streitbeilegung

11.1 Nach einem vorherigen Einigungsversuch mit uns können Sie wegen der in § 47a TKG genannten Fälle bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn (Verbraucherschlichtungsstelle) ein Schlichtungsverfahren beantragen. Die Teilnahme ist für uns freiwillig. Wir werden im Einzelfall prüfen, ob wir an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Die Verbraucherschlichtungsstelle ist für Streitigkeiten zuständig, die

- die Erfüllung unserer Pflichten

- unsere Geschäftsbedingungen oder die

- die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung der öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetze oder der öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienste

betreffen und den §§ 43a TKG, 43b TKG, 45 TKG bis 46 TKG oder den auf Grund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen und § 84 TKG oder der EU-Verordnung Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union unterliegen.

11.2 Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle lauten:

Bundesnetzagentur Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat. 216) Postfach 80 01, 53105 Bonn

E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Webseite: www.bundesnetzagentur.de

11.3 Im Übrigen nehmen wir nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teil. Wir möchten Streitigkeiten mit Ihnen im direkten Kontakt klären. Wenden Sie sich deshalb bitte an unseren Kundenservice. Wir weisen auf die Informationen zur Online-Streitbeilegung nach Artikel 14 Abs. 1 der EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) hin. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit, die aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen resultieren Diese Plattform erreichen Sie im Internet unter:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

12 Übertragung des Vertragsverhältnisses, Rechtswahl

12.1 Sie können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf einen Dritten übertragen.

12.2 Wir sind berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Ihnen auf ein konzernverbundenes Unternehmen der Xplora Technologies AS [Nedre Slottsgate 8, Norway] zu übertragen. Wir werden Ihnen eine Übertragung zwei Monate vor der Übertragung anzeigen. Sie haben ab der Anzeige das Recht zur außerordentlichen Kündigung sämtlicher Vertragsverhältnisse mit einer Frist von einem Monat vor der Übertragung. Wir werden Sie auf die Fristen und Ihr Kündigungsrecht hinweisen.

12.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

 

13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise 

13.1 Wir können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Leistungsbeschreibung Ihres Vertrages ändern, soweit ein sachlicher Grund dies erfordert und durch die Änderung das bestehende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass diese Anpassung für Sie zumutbar ist.

13.2 Wir werden Ihnen eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor Ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.

13.3 Sofern Sie dieser Anpassung nicht innerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang bei Ihnen widersprechen, gilt Ihre Zustimmung dazu als erteilt. Die Änderung wird zum mitgeteilten Termin wirksam. In der Änderungsmitteilung werden wir Sie auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. Im Falle Ihres Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

13.4 Wir überprüfen unsere Tarifpreise jährlich auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes (VPI).Eine Preiserhöhung, dessen sind wir uns bewusst, ist nie eine gute Nachricht. Die Anpassung unserer Tarifpreise an den Verbraucherpreisindex ermöglicht es uns jedoch, unsere Dienstleistungen und Produkte weiter zu verbessern und ihre Qualität auch in Zukunft sicherzustellen. Die Preisanpassung betrifft all unsere Kunden, die seit mindestens 12 Monaten einen aktiven Xplora Smartwatch-Tarif für Kinder haben.

 

Klarna & Sofort

In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

- Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Ware/ des Tickets bzw. bei sonstigen Services ab Erbringung der Leistung. Die Rechnungsbedingungen finden Sie hier.

- Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst an der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.

- Sofort: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung.

- Kreditkarte (Visa/ Mastercard)

- Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

 

Leistungsbeschreibung Mobilfunk

Die Deutsche Telekom AG (nachfolgend “DTAG”) erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkleistungen für Internet-, Telefonie- und Entertainmentleistungen, soweit diese im WS-Vertrag enthalten sind. 

Für die Nutzung der Mobilfunkleistungen sind geeignete Endgeräte erforderlich. Die Überlassung dieser Endgeräte ist nicht Gegenstand dieses WS-Vertrages.

Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der technischen Einrichtungen in den Netzknoten des Mobilfunknetzes der DTAG. Eine Übermittlung von Nutzdaten über den Signalisierungskanal (z. B. durch eine Verlängerung der Zielrufnummer) ist nur im Rahmen einer durch die DTAG speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig.

DTAG erbringt folgende Leistungen: 


a. SIM-Karte / eSIM-Profil

Die DTAG überlässt je nach Vereinbarung eine SIM-Karte und/oder ein eSIM-Profil. Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der überlassenen SIM-Karte oder des eSIM-Profils (Leistungsbereitstellung) beträgt bis zu 24 Stunden. Die SIM-Karte bzw. das eSIM-Profil wird ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung /des SMS-Verkehrs und Datenübertragung, zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme der von DTAG angebotenen Mobilfunknetze und zur Nutzung ausschließlich im Zusammenhang mit mobilen-Endgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. 

Alle Rechte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten an der von DTAG auf der SIM-Karte/ dem e-SIM Profil installierten Software liegen bei der DTAG.

b. Telefonie-Leistungen

Sofern im jeweiligen Tarif Telefonie - Dienste enthalten sind, bietet DTAG folgende Leistungen an: 

Telefonverbindungen 
Xplora Kunden können im Inland Mobilfunk-Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen, sofern sie in das Mobilfunknetz der DTAG eingebucht sind; Mobilfunk-Verbindungen zu Anschlüssen im Ausland sowie Mobilfunk verbindungen über ausländische Mobilfunk- netze werden nur hergestellt, soweit dies technisch möglich und mit ausländischen Netzbetreibern vereinbart ist.

 

c. Verfügbarkeit und Einschränkungen der Services 

aa. Verfügbarkeit
Den Mobilfunkleistungen der DTAG liegt eine Service verfügbarkeit von 97,0 % im Jahresdurchschnitt zu Grunde. 

bb. Mindestniveau der Service qualität
DTAG bietet für die Mobilfunkleistungen kein Mindestniveau an Service qualität an. Etwaige Angaben in dem WS-Vertrag und seiner Anlagen und Anhänge sind maximale und beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeiten. 

cc. Einschränkung der Mobilfunkleistungen
Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunk-Stationen beschränkt. Soweit nicht anders im WS-Vertrag geregelt, werden Einschränkungen des räumlichen Bereiches von der DTAG allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vorgenommen, z.B. bei Kapazitätsengpässen im Mobilfunknetz, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen (Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz etc.), Betriebsstörungen (Probleme bei der Energieversorgung etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung des Betriebes (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.). Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 

dd. Übertragungsgeschwindigkeiten und Faktoren, die die erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit des Kunden-Anschlusses beeinflussen
Die jeweilige örtlich (geographisch) verfügbare Mobilfunk-Technologie ist unter www.telekom.de/netzausbau einsehbar. Voraussetzung für die Datenübertragung mit der jeweiligen Technologie ist ein entsprechend geeignetes Endgerät. 

Bei der Datennutzung teilen sich die eingebuchten Nutzer die zur Verfügung stehende Bandbreite (so genanntes shared medium) in den Mobilfunkzellen. Die jeweils tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit während der Datennutzung ist u. a. abhängig von 

- der örtlichen Verfügbarkeit der jeweiligen Mobilfunk-Technologie,
- der Netzauslastung des Internet-Backbones,
- der Belegung/Auslastung des Mobilfunknetzes durch die Anzahl der Nutzer in der jeweiligen Mobilfunkzelle,
- der Entfernung zur Antenne und der Bewegung des Nutzers,
- dem eingesetzten Endgerät (inkl. dessen Betriebssystem und sonstige eingesetzte Software),
- der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Content-Anbieters,
- der Nutzung außerhalb oder innerhalb von Gebäuden. Innerhalb von Gebäuden können die Netzverfügbarkeit und die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein. 

Bei drohender vorübergehender und außergewöhnlicher Netzüberlastung kann es vorkommen, dass Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf (z.B. Musik-Streaming, Video-Streaming, Gaming, große E-Mail-Anhänge) nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Downloads können eine längere Zeit in Anspruch nehmen. 

ee. Auswirkungen einer Bandbreitenbeschränkung auf Anwendungen und Services
Wenn nach Verbrauch des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit auf 64 KBit/s im Download und 64 KBit/s im Upload reduziert wird, ist der Internet- Zugang nur noch eingeschränkt nutzbar.

Services mit hohem Bandbreitenbedarf (z. B. Musik-Streaming, Video-Streaming, Gaming, große E-Mail-Anhänge, große Downloads) sind in diesem Fall nicht mehr nutzbar. 

ff. Gegenseitige Beeinflussung von Services am Anschluss des Kunden
Grundsätzlich wird jede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei Auftreten von Verkehrsspitzen im Datenverkehr werden Telefonie-Leistungen, die über Voice over LTE (VoLTE) erbracht werden, über den Anschluss des Kunden bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung zu gewährleisten. 

Bei der Nutzung von VoLTE-Telefonie-Leistungen reduziert sich die für Internetdienste zur Verfügung stehende Bandbreite je Gesprächsverbindung um ca. 100 KBit/s im Down- und Upload. 

gg. Verkehrsmanagement-Maßnahmen
DTAG nimmt Verkehrsmanagement-Maßnahmen vor. Diese können sich auf die Qualität der Internetzugangsdienste, die Privatsphäre von Nutzern und den Schutz von deren personenbezogenen Daten auswirken.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.telekom.de/verkehrsmanagement. 

hh. Mobilfunknutzung im Ausland
Voraussetzung für die Mobilfunknutzung im Ausland (Telefonie, SMS. MMS, Daten u.a.) ist, dass entsprechende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Netzbetreibern bestehen.

Mobilfunkleistungen im Ausland sind nicht immer und nicht in allen Ländern oder Landesteilen oder nicht auf allen Schiffen und nicht in allen Flugzeugen verfügbar. Ebenso kann es sein, dass nicht alle Leistungen bzw. nur Teilleistungen verfügbar sind, z. B. keine Telefonie oder keine Datennutzung möglich ist. 

Xplora Smartwatches sind für den Betrieb mit einer SIM-Karte/einem eSIM-Profil aus einem der folgenden Länder geeignet: Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Spanien, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Ungarn, Island, Estland, der Schweiz, Österreich und den USA.

 

Fair-Use-Richtlinie

Inklusive Kommunikationskontingente können 2G-, 3G-, 4G- Abdeckung nutzen und Standard Anrufe und -Daten vom Festland abdecken. Die Berechtigungen decken die angemessene Nutzung der Kommunikationsplattform ab. Wenn die monatlichen fairen Nutzungsbedingungen überschritten werden, werden wir Sie benachrichtigen und im Falle einer wiederholten oder übermäßigen Nutzung behalten wir uns das Recht vor, den Dienst bis zur weiteren Untersuchung auszusetzen.
Wenn die Bedingungen für faire Nutzung überschritten wurden und wir Ihre Nutzung der Kommunikationsplattform ausgesetzt haben, können wir Sie bitten, eine zusätzliche Zahlung an uns zu leisten, um Ihre Nutzung der Kommunikationsplattform wieder aufzunehmen.
Die GPS-Ortung funktioniert auch bei reduzierter Übertragungsgeschwindigkeit. Der Tarif ist für die Nutzung mit IoT-Geräten (IoT = Internet of Things) gedacht. Eine Nutzung des Tarifs mit anderen Gerätetypen (z. B. Smartphones oder Tablets) ist unzulässig. Voraussetzung für die Nutzung sind eine Mobilfunk-verbindung und ein verfügbares GPS-Signal. Eine weitere Voraussetzung für die Nutzung der GPS-Standortermittlung ist der Download der zu dem Gerät gehörenden Xplora App. Das mit der App genutzte Smartphone muss mindestens das Betriebssystem AndroidTM 6.0 oder iOS 11 haben. Die Preise beinhalten die aktuell geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

 

Garantieerweiterung für einen Displaybruch

Gültig ab dem 01.01.2022

Garantie für einen gebrochenen Bildschirm - folgendes ist enthalten:
- ein neues Produkt mit den gleichen oder besseren Spezifikationen
- keine Selbstbeteiligung
- kein Abzug für das Alter des Produkts
- weltweit gültig

Melden Sie den Schaden, indem Sie uns unter https://support.xplora.com/hc/de/requests/new. Wir beurteilen den Schaden, und wenn er unter die Bedingungen dieser erweiterten Garantie fällt, erhalten Sie eine neue Xplora Smartwatch desselben oder eines neueren Modells. Ihr neues Produkt wird Ihnen per Post zugestellt.

1. Welches Produkt wird von der Vereinbarung abgedeckt?
Der Service kann nur beim Kauf von Xplora Geräten über unsere Website in Anspruch genommen werden. Dieser gilt nur für das auf der Quittung angegebene Produkt und bei Mitteilung der IMEI-Nummer der Uhr an Xplora innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Produkts.

2. Für wen gilt die Vereinbarung?
Die Vereinbarung gilt für den ursprünglichen Käufer des Xplora Produkts oder für eine andere Person, die das Produkt später innerhalb der erweiterten Garantiezeit gekauft hat.

3. Wo gilt die Vereinbarung?
Die Vereinbarung gilt weltweit. Das Ersatzprodukt wird in dem Land ausgeliefert in dem das Produkt erworben wurde.

4. Ab wann gilt der Vertrag und wie lange ist er gültig?
Die Vereinbarung gilt ab dem Datum des Vertragsabschlusses und somit ab dem Zeitpunkt der Registrierung der IMEI-Nummer. Die Gültigkeit der Garantie beträgt ein Jahr (365 Tage).

5. Ab wann gilt der Vertrag?
Die Vereinbarung gilt ab dem Datum des Vertragsabschlusses und somit ab dem Zeitpunkt der Registrierung der IMEI-Nummer.

6. Was beinhaltet die Vereinbarung?
Der Vertrag deckt einen zerbrochenen Bildschirm ab, mit Ausnahme einer vorsätzlichen Beschädigung.

7. Eigenbeteiligung
Es gibt keinen Eigenanteil für einen Schadensfall.

8. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Das Xplora Produkt sollte mit angemessener Sorgfalt verwendet, behandelt und gelagert werden, um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden. Schäden am Produkt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Missbrauch entstehen, sind nicht abgedeckt.

9. Ersatzprodukt
Die Ersatzuhr wird in Form eines identischen Produktes oder, falls ein solches Produkt nicht erhältlich ist, eines mit ähnlichen Spezifikationen wie das beschädigte bereitgestellt. Die verbleibende Vertragslaufzeit wird auf das neue Produkt/die neue Uhr übertragen. Eine alters- und nutzungsbedingte Wertminderung bleibt unberücksichtigt. Es wird kein Barausgleich gewährt. Das Produkt kann während der Vertragslaufzeit einmal ersetzt werden.